Die 5 Jahre Aufenthaltszeit eines Elternteils müssen bei Geburt des Kindes erfüllt sein, ein nachträgliches Erreichen der 5 Jahre ist nicht möglich.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.06.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 07.07.2023 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Meine Fraktion behält fortwährend im Blick, ob der geltende Rechtsrahmen ausreicht, um einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten
Antwort ausstehend von Marc Blondin CDU
Antwort 30.05.2023 von Tilman Kuban CDU
Eine gesellschaftliche Debatte anhand eines Einzelfalls zu eröffnen, war falsch, die Veröffentlichung der Kontaktdaten absolut inakzeptabel.
Antwort ausstehend von R. Alexander Lorz CDU
Antwort 16.06.2023 von Mariana Harder-Kühnel AfD
Wir als AfD fühlen uns dem Amtseid des Bundeskanzlers und der Bundesminister aus Art. 56 i.V.m. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes in besonderem Maße verpflichtet, nach dem wir im Falle einer Regierungsübernahme vor allem zu beteuern hätten, unsere Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden.