Antwort 03.06.2024 von Marco Buschmann FDP
Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.
Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.
Gleichzeitig sollten auch alle anderen Familienmodelle gefördert werden, ganz unabhängig davon, ob es sich um Alleinerziehende, Patchwork-Konstellationen oder gleichgeschlechtliche Paare handelt.
Ein direkter Brutto-Netto-Vergleich zwischen Beamt:innen und Angestellten greift zu kurz, da Beamt:innen andere Abzüge und Vorteile haben, die in die Betrachtung einfließen müssen. Ein umfassender Vergleich beider Gruppen ist daher komplex und nicht allein anhand des Netto-Einkommens möglich.
Über eine Beendigung der Förderung von Kinderwunschbehandlungen ist uns nichts bekannt.