Antwort 19.12.2025 von Jasmina Hostert SPD
Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen für Pflegezeiten Rentenansprüche. Ich empfehle Ihnen, sich individuell beraten zu lassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen für Pflegezeiten Rentenansprüche. Ich empfehle Ihnen, sich individuell beraten zu lassen.
Bitte wenden Sie sich an die Kita oder das zuständige Jugendamt, da Ruhezeiten landesrechtlich geregelt und vor Ort umzusetzen sind.
Gerne verweise ich auf seine Beantwortung: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/warum-wird-das-brutto-einkommen-anstatt-das-zu-versteuernde-einkommen-wie-es-bei-der-elterngeldgrenze-bereits?pk_campaign=share-copy&pk_source=copy
Es geht um Pragmatismus und Normenklarheit
Ich vermute, dass die Verhandler des Koalitionsvertrages seinerzeit die 100.000 Euro-Grenze wählten, da sie im Rechtskreis SGB bereits bestand