Antwort 04.08.2020 von Joachim Herrmann CSU
Hierbei spielt die ursprüngliche Herkunft der Eltern grundsätzlich keine Rolle, insbesondere, da es sich hierbei nicht um Angaben handelt, die zu den sogenannten „Pflichtpersonalien“ bei der Identitätsfeststellung durch die Polizei gehören.