Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Ulrich Lechte
Antwort 10.07.2020 von Ulrich Lechte FDP

Die in Deutschland höchste Instanz in dieser Frage, der 5. Senat des BGHs, hat Anfang des letzten Jahres die Gemeinnützigkeit von Vereinen im Sinne des §52 AO u.a. dann grundsätzlich negiert, wenn die Grenzen von politischer Meinungsbildung zum politischen Aktivismus überschritten werden.

Copyright: Tobias Koch
Antwort 25.03.2020 von Ralph Brinkhaus CDU

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts über Abgeordnetenwatch.

Wir haben im Koalitionsvertrag u.a. auch die Stärkung des Ehrenamts vereinbart, wozu auch die Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts gehören.

Portrait von Lars Klingbeil
Antwort 05.02.2020 von Lars Klingbeil SPD

(...) herzlichen Dank für Ihre Frage. Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises an mich als Bundestagsabgeordneter stellen. (...)

Portrait von Gustav Herzog
Antwort 03.02.2020 von Gustav Herzog SPD

(...) Die Frage der Gemeinnützigkeit ist in § 52 der Abgabenordnung einschließlich einer abschließenden Auflistung von 25 förderungswürdigen Aktivitäten normiert. Die Finanzämter regeln den Vollzug, ihre Entscheidungen können gerichtlich überprüft werden. (...)

Portrait von Matthias Bartke
Antwort 20.03.2020 von Matthias Bartke SPD

(…) Auf ihrem letzten Bundesparteitag hat sich die SPD dafür ausgesprochen, dass die Gemeinnützigkeit nur dann verweigert oder aberkannt werden soll, wenn der Organisation verfassungswidrige Bestrebungen nachgewiesen werden. (…)

Portrait von Katja Kipping
Antwort 06.02.2020 von Katja Kipping Die Linke

(...) Linke Landtags- und Bürgerschaftsfraktionen arbeiten daran, über den Bundesrat die Abgabenordnung zu reformieren, so dass die Gemeinnützigkeit von zivilgesellschaftlich engagierten Institutionen wie campact oder dem VVN/BDA durch Teilnahme an politischer Willensbildung nicht mehr in Frage steht. (...)