Die in Deutschland höchste Instanz in dieser Frage, der 5. Senat des BGHs, hat Anfang des letzten Jahres die Gemeinnützigkeit von Vereinen im Sinne des §52 AO u.a. dann grundsätzlich negiert, wenn die Grenzen von politischer Meinungsbildung zum politischen Aktivismus überschritten werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts über Abgeordnetenwatch.
Wir haben im Koalitionsvertrag u.a. auch die Stärkung des Ehrenamts vereinbart, wozu auch die Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts gehören.
(...) herzlichen Dank für Ihre Frage. Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises an mich als Bundestagsabgeordneter stellen. (...)
(...) Die Frage der Gemeinnützigkeit ist in § 52 der Abgabenordnung einschließlich einer abschließenden Auflistung von 25 förderungswürdigen Aktivitäten normiert. Die Finanzämter regeln den Vollzug, ihre Entscheidungen können gerichtlich überprüft werden. (...)
(…) Auf ihrem letzten Bundesparteitag hat sich die SPD dafür ausgesprochen, dass die Gemeinnützigkeit nur dann verweigert oder aberkannt werden soll, wenn der Organisation verfassungswidrige Bestrebungen nachgewiesen werden. (…)
(...) Linke Landtags- und Bürgerschaftsfraktionen arbeiten daran, über den Bundesrat die Abgabenordnung zu reformieren, so dass die Gemeinnützigkeit von zivilgesellschaftlich engagierten Institutionen wie campact oder dem VVN/BDA durch Teilnahme an politischer Willensbildung nicht mehr in Frage steht. (...)