der Verkehrsgerichtstag hat festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro ml Blutserum so niedrig ist, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.
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Antwort 02.09.2022 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 15.09.2022 von Marco Buschmann FDP
Als Freie Demokraten haben wir uns lange für eine verantwortungsvolle Liberalisierung der Drogenpolitik eingesetzt. Dies gilt insbesondere für die kontrollierte Freigabe von Cannabis.
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 30.11.2022 von Dirk Heidenblut SPD
Damit wir nicht den Gesamtprozess der Legalisierung abwarten müssen setze ich mich für ein Gesetz ein, dass sicherstellt, dass als erster Schritt die Entkriminalisierung erfolgt und der Eigenanbau ermöglicht wird (auch in CSC), vor vollständiger Umsetzung der Legalisierung.
Antwort 27.06.2023 von Carmen Wegge SPD
das Problem der genauen Definition der "geringen Menge" führt bis heute dazu, dass unterschiedliche Bundesländer unterschiedlich handeln.