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(...) vielen Dank für Ihre Frage, aber leider kann ich Ihnen nicht erklären, was die Bundesregierung und die Regierungskoalition bewogen hat, betriebliche Riester-Verträge von der Doppelverbeitragung freizustellen, nicht aber andere Altersvorsorgeverträge, die ganz ähnlich funktionieren und bei denen der/die Versicherte sowohl bei der Einzahlung als auch bei der Auszahlung Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss, bei denen es also zur Doppelverbeitragung kommt. (...)
(...) Unbestritten ist, dass es im Renten- und Krankenversicherungswesen zahlreiche Ungerechtigkeiten gibt, wovon eine die Belastung mit dem vollen Beitragssatz für Betriebsrenten darstellt. Ändert man jedoch an dieser Stelle etwas ist einerseits mit hohen Einnahmeausfällen der Kassen zu rechnen, andererseits sind andere Bevölkerungsteile in anderer Weise davon betroffen. (...)
(...) Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird. (...)