Auch Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffstiefe wie das Maskentragen müssen im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden können.
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Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes.
Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen unterliegen strengen Voraussetzungen. Auch die laufende Qualität der Impfstoffe wird kontrolliert. Daher sind die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe sicher.
Es werden zurzeit weltweit zahlreiche Studien zu möglichen Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe und zu deren möglichen Pathomechanismen durchgeführt.
Sofern der Verdacht auf einen Impfschaden besteht, gibt es dafür ein im Infektionsschutzgesetz klar geregeltes Verfahren, das auch die Haftungsübernahme regelt (vgl. auch https://www.nali-impfen.de/impfstoffe-sicherheit/meldung-eines-verdachts-auf-impfnebenwirkung/antrag-auf-entschaedigung-im-impfschadensfall/).