(...) Jedem Elternteil steht ein Kinderfreibetrag in Höhe von 1824 Euro und ein Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 1080 Euro zu. Der volle Kinderfreibetrag von 3.648 € sowie der volle Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung von 2.160 € werden bei einem Elternteil berücksichtigt, wenn der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. (...)
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(...) Zur Freistellung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums und zur Berücksichtigung des Ausbildungsbedarfes eines volljährigen Kindes werden kindbezogene Steuerfreibeträge - insgesamt 5.808 € jährlich - gewährt. Zunächst einmal erhalten alle Eltern das Kindergeld als eine Art Vorauszahlung auf den Steuervorteil für die Freibeträge für Kinder. (...)
(...) Der Landesvorstand Bayern der Partei DIE LINKE hat im Jahr 2007 beschlossen, die bisherige Praxis zu ändern, indem das Konto bei der Postbank nicht mehr als Parteikonto geführt wird, zumal Arbeitsgemeinschaften keine Gliederungen im Sinne der Satzung sind. Spenden sind künftig ausschließlich auf das übliche Landeskonto bzw. (...)
(...) Dennoch: es geht aufwärts! Für das Jahr 2011 wird ein ausgeglichener Bundeshaushalt erwartet. Es wäre aber riskant, ein Plus, das noch nicht einmal verbucht ist, jetzt schon auszugeben. (...)
(...) In seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages hat das Bundesverfassungsgericht (BvR 1167/96) jedoch festgestellt, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des Solidaritätszuschlages eine Maßnahme getroffen habe, die mit viel Augenmaß sowohl den Bedürfnissen des Staatshaushalts einerseits als auch den Interessen der Steuerpflichtigen an einer zumutbaren, einer individuellen Leistungsfähigkeit orientierten Besteuerung Rechnung trage. (...)