Frage an Markus Ferber von Günther K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Herr Ferber!
Zunächst danke ich Ihnen recht herzlich für Ihre prompte und ausführliche Antwort vom 24.10.07 auf meine Anfrage vom 19.10.07 bezüglich der EU-Griechenlandhilfe etc.
Wie ich aus den von Ihnen vorgeschlagenen "Links" bezüglich der Finanzhilfen für Griechenland und aus einschlägigen Fachbeiträgen entnehmen konnte, erhält der griechische Staat bis einschl 2008 ca € 20Mrd an weiteren Finanzmitteln der EU. Mir graut jetzt schon bei dem Gedanken, in welche Taschen diese Gelder wieder "versickern" werden und welche z.T. unsinnige Projekte damit finanziert werden. Deshalb meine Frage:
1. Werden seitens der EU-Behörden Kontrollen qualitativer und auch quantitativer Art im Sinne einer Wirtschaftsprüfung und Revision entsprechender Art, wie sie auch in europäischen Konzernen und größeren Firmen üblich sind, durchgeführt.
2. Sind bei Beanstandungen seitens der Prüfinstanzen Sanktionen, wie z.B. Rückforderungen der Gelder bzw. Strafen durch die Kommission vorgesehen und werden diese veröffentlicht?
Wenn ich mir in Erinnerung rufe, wie sich Griechenland durch Angabe vorsätzlicher, falscher Daten den EU_Beitritt erschwindelt hatte, kommen mir hinsichtlich der von mir gestellten Fragen doch äußerst ernste Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Kube
Sehr geehrter Herr Kube,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 30.10., die mich über Abgeordnetenwatch erreichte. Erlauben Sie mir zuerst einige grundsätzliche Bemerkungen zu den Finanzhilfen der Europäischen Union im Bereich der Regionalpolitik zu machen, bevor ich direkt auf Ihre Fragen antworte.
Einer der Pfeiler der Europäischen Union ist die Idee des gemeinsamen Marktes. Nicht zuletzt Deutschland, als wichtigste Exportnation konnte vom Fallen der Handelsschranken in Europa stark profitieren. Dennoch gibt es nach wie vor große soziale und wirtschaftliche Unterschiede in den verschiedenen Regionen der Europäischen Union. Diese Differenzen zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit benachteiligter Regionen zu erhöhen nützt allen Staaten und Bürgern der Union.
Die Bereitstellung der Mittel für die Strukturfonds erfolgt durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat auf Vorschlag der Kommission. Um von der Unterstützung der Europäischen Union profitieren zu können, arbeitet jeder Mitgliedsstaat zunächst, entlang der von der Kommission vorgegebenen strategischen Leitlinien, einen Rahmenplan, mit einer Reihe konkreter Programme aus. Die Kommission entscheidet anschließend über die förderungswürdigen Programme und beauftragt die Mitgliedsstaaten mir ihrer Ausführung. Die bereitgestellten Mittel sind zweckgebunden und werden nur für bescheinigte Ausgaben gezahlt.
Das schließt nicht aus, dass die Europäische Union in der Vergangenheit Projekte unterstützt haben kann, die nicht die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt haben. Wie auf der Ebene der Mitgliedsstaaten, besteht außerdem bei der Vergabe öffentlicher Mittel durch die Europäische Union auch die Gefahr der Zweckentfremdung der Gelder. Deswegen werden gerade im Bereich der Kohäsionspolitik große Anstrengungen unternommen, um Transparenz und Effektivität sicherzustellen.
Im laufenden Programmzeitraum von 2007-2013 unterliegen von der Europäischen Union kofinanzierte Projekte einer dreifachen Bewertung: vor (ex ante), während und nach (ex post) dem Programmplanungszeitraum wird die Zielerfüllung des Projektes laufend überprüft.
Kommt es trotz der umfangreichen Vorsichtsmaßnahmen zu Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung von Projekten, so sind in den Verordnungen zu den Strukturfonds auch wirksame Sanktionen vorgesehen. Erfahrungsgemäß entstehen Probleme mit diesen Mitteln jedoch weniger durch deren unsachgemäße Verwendung: Viele Mitgliedsstaaten haben Probleme die strengen Verwaltungsvorschriften zu erfüllen und können deswegen nicht die Gesamtsumme der Mittel in Anspruch nehmen, die ihnen eigentlich zustünde.
Abschließend erlaube ich mir Sie noch auf einige weiterführende Seiten im Internet zu verweisen:
Informationen zur Strukturpolitik:
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2007/publications/qa_de.pdf
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/newregl0713_de.htm
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF:
http://ec.europa.eu/anti_fraud/index_de.html
OLAF Tätigkeitsbericht 2006:
http://ec.europa.eu/anti_fraud/reports/olaf/2006/summary/de.pdf
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber