Antwort 29.10.2024 von Bärbel Bas SPD
Gerne habe ich auch meine Fachkolleginnen und -kollegen aus dem Bereich Arbeit & Soziales gebeten, Ihren Hinweis an die Bundesagentur weiterzugeben.
Gerne habe ich auch meine Fachkolleginnen und -kollegen aus dem Bereich Arbeit & Soziales gebeten, Ihren Hinweis an die Bundesagentur weiterzugeben.
Danke für Ihre Frage. Langzeitarbeitslose für das Arbeiten zu belohnen ist aus unserer Sicht völlig abwegig. Arbeiten zu gehen und den Lebensunterhalt zu erwirtschaften, ist das normalste der Welt und muss nicht gesondert belohnt werden. Wir setzen uns für erhebliche Entlastungen der arbeitenden Bevölkerung ein und das nicht nur im Jubiläumsjahr.
„Verfassungsrechtlich tragfähig“ bedeutet, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat der Ansicht ist, dass der Entwurf den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt.