Antwort 26.01.2023 von Marco Buschmann FDP
Mit den vielfältigen Ausnahmeregelungen bleibt die Pflicht zum Sprachnachweis auf Fälle beschränkt, in denen dies sowohl notwendig als auch zumutbar ist.
Mit den vielfältigen Ausnahmeregelungen bleibt die Pflicht zum Sprachnachweis auf Fälle beschränkt, in denen dies sowohl notwendig als auch zumutbar ist.