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(...) Zweitens werden im Rentenrecht in der Regel keine rückwirkenden Änderungen vorgenommen. Hier muss auf juristischer Ebene geklärt werden, wie so eine Änderung doch erfolgen könnte – und zwar ohne, dass dadurch die Tür auch zu negativen Änderungen für Bestandsrentner aufgemacht wird. (...)
(...) es ist tatsächlich so, dass die Regelungen zur Verbesserung der Situation von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner nur für sogenannte Neurentner gelten. Menschen, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen, profitieren leider nicht von den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Diese Situation ist für diejenigen, die schon vorher in Rente waren, sehr unbefriedigend. (...)
(...) Uns, der SPD-Bundestagsfraktion, war es sehr wichtig die Lebenssituation der Menschen mit Erwerbsminderungsrenten zu verbessern. Bei den Koalitionsverhandlungen mit der Union haben wir dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. (...)
(...) Mit der erneuten Verlängerung der Zurechnungszeiten nur für neue Rentnerinnen und Rentner wird damit erneut eine ganze Gruppe von Menschen benachteiligt. Diese Menschen haben in der Regel keine Möglichkeiten mehr, ihre oft sehr geringen Rentenbezüge aufzubessern. Eine solche Verschlechterung für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, ist sozialpolitisch nicht vertretbar. (...)
(...) Diese Änderungen gelten allerdings nur für sogenannte Neurentner – Menschen, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen, profitieren leider nicht. Diese Situation ist für Bestandsrentner natürlich sehr unbefriedigend und auch wir als SPD würden uns wünschen, dass Verbesserungen in diesem Bereich auch für diejenigen Menschen gelten, die bereits vorher in Rente waren. (...)