Antwort 24.01.2023 von Heike Baehrens SPD
Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ging es darum, besonders gefährdete Menschen zu schützen und die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.
Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ging es darum, besonders gefährdete Menschen zu schützen und die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.
Die Testung erfolgt nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet auf Anforderung der zuständigen Behörden.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.