Sehr geehrter Herr B.,
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AfD inhaltlich stellen - Parteiverbotsverfahren würde AfD vermutlich eher stärken als schwächen
Ich selber bin hin- und hergerissen, ob ein Verbot sinnvoll ist oder nicht.
Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Seit ihrer Gründung vor mittlerweile zehn Jahren hat sich die AfD stetig radikalisiert und sich in mehreren Landesverbänden zu einer offen rechtsextremistischen Partei entwickelt.
"Emotional" gesehen befürworte ich die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens sofort! Wichtig ist jedoch, dass wir uns auf die Arbeit und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes beziehen, der die AfD nach dem Urteil des OVG Münster weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf