Antwort 03.07.2024 von Thomas Dörflinger CDU
Um Ihre Anfrage einordnen zu können, hole ich etwas aus.
Um Ihre Anfrage einordnen zu können, hole ich etwas aus.
Nach meinem Kenntnisstand ist dafür auch in Neuenbürg Sorge getragen worden. Auch das Kita-Personal ist darüber hinaus im Zweifel in der Lage, einzuschätzen, ob Gefahren für die Kinder durch Emissionen bestehen.
Eine reine Wohnbebauung, die nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist im Grundsatz unzulässig, da andernfalls die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten wäre (Absatz 3 Nr. 7).
