Wie Sie richtig sagen, benötigen Einbürgerungsprozesse immer etwas Zeit und dauern bei jeder Kommune unterschiedlich lang.
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Es liegt in der Hand von Bundesinnenministerin Faeser, wann sie konkrete Gesetzesvorschläge zu diesem Thema auf den Tisch legen wird. Auf der Grundlage des Gesetzentwurfes aus dem BMI werden wir dann diskutieren.
Die FDP möchte, dass diese Regelung des erleichterten Sprachnachweises nur für Personen aus der sogenannten Gastarbeitergeneration gilt, nicht für alle Personen ab 67 Jahren.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Auf der Kabinettsklausur der Bundesregierung Anfang März in Meseberg konnten weitere Fortschritte gemacht werden, sodass die parlamentarischen Beratungen, u. a. mit der Anhörung der Fachverbände, nun stattfinden können.
Wir gehen davon aus, dass der Bundestag das neue Staatsbürgerrecht in der zweiten Hälfte von 2023 beschließen wird.