(...) Will Ihre Gemeinde eine Satzung erlassen und die Grundstückseigentümer sollen die Kosten für die Entwässerung der versiegelten Flächen tragen. Dies ist nach Kommunalabgabengesetz grundsätzlich möglich. (...)
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(...) Daher stellten die meisten Gemeinden und Zweckverbände ihr Beitrags- und Gebührensystem auf die Erhebung getrennter Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentgelte um. Es handelt sich bei den getrennt ausgewiesenen Kosten für Niederschlagswasser nicht um zusätzliche Gebühren. (...)
(...) Abwasserentsorgung ist eine kommunale Aufgabe. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, bei den Investitionen, die für eine flächendeckende und den gesetzlichen Standards entsprechende Abwasserbeseitigung erforderlich ist. (...)
(...) Und wirklich bringen wird es zudem kaum etwas. Das Standortegesetz ist für uns keine Staatsmodernisierung, sondern bedeutet eher Staatsabbau. Die Verwaltung ist nicht mehr bürgernah, sondern zentralistisch. (...)