Antwort 14.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Die mit dem neuen SGB XIV eingeführte Vermögens- und Einkommensanrechnung orientiert sich an den Grundsätzen des SGB XII
Die mit dem neuen SGB XIV eingeführte Vermögens- und Einkommensanrechnung orientiert sich an den Grundsätzen des SGB XII
Ich werde diese Anregungen an den zuständigen Berichterstatter in meiner Fraktion weitergeben, da thematisch nicht in meiner Verantwortung liegend.
Ich versichere Ihnen, dass wir uns weiterhin für die Belange der hart arbeitenden Menschen einsetzen werden