
Antwort ausstehend von Ralph Herschlein dieBasis

Wenn das Ergebnis zwei Endprodukte sind, bei denen das eine frei von Radioaktivät ist und das andere die Radioaktivät "quasi komprimiert" enthält. Sehe ich wenig Gründe die gegen ein solches Verfahren sprechen würden.
Da sich Ihr Anliegen inzwischen erledigt hat, bitte ich um Ihr Verständnis, dass keine weiteren Schritte erforderlich sind.