Antwort 17.07.2023 von Tina Rudolph SPD
Wenn es aus Infektionsschutzgründen nicht zu verantworten ist, eine Einrichtung physisch offen zu halten, muss sie physisch! - temporär - geschlossen werden
Wenn es aus Infektionsschutzgründen nicht zu verantworten ist, eine Einrichtung physisch offen zu halten, muss sie physisch! - temporär - geschlossen werden
Um vulnerable Gruppen auch außerhalb von stationären und ambulanten Pflege-und Krankeneinrichtungen weiterhin zu schützen, können auch pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderung (Leistungsberechtigte mit einem Persönlichen Budget) und Personen, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind, sich kostenlos testen lassen
Sehr geehrter Herr F.,
Eine Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen halte ich für sehr sinnvoll