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(...) Bereits heute fallen gewaltverherrlichende Computerspiele unter das Verbot des § 131 StGB. Im Jahr 2003 wurde der Tatbestand des § 131 Abs.1 StGB übrigens auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert und damit das Strafrecht an dieser Stelle auch in Bezug auf Computerspiele und die dort typischen Simulationen ergänzt. (...)
Sehr geehrter Herr Riegel,
(...) Schließlich halte ich es in einer sachlichen und differenzierten Diskussion durchaus für berechtigt, darüber nachzudenken, ob sog. Killerspiele als eine von mehreren ursächlichen Faktoren angesehen werden können, die die Hemmschwelle für tatsächliche Gewalttaten möglicherweise senken können. (...)
(...) Auslands- und vor allem Brüssel-Korrespondenten klagen auch bei öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosendern immer wieder über die wenigen Sendeminuten, die ihnen für ihre Berichte zur Verfügung stehen. Noch schwieriger ist die Situation bei den privaten Fernseh- und Radioprogrammen, deren Interesse leider sehr gering ist. (...)
(...) Es ist richtig, ich habe eine Fotovoltaikanlage bei mir installiert. Dies schließt doch aber nicht aus, dass ich den Bau der Biogasanlage befürworten kann. (...)