Antwort 27.01.2026 von Maria-Lena Weiss CDU
Ein Wertebekenntnis existiert bereits und ist verbindlich im Aufenthaltsgesetz verankert. Regeln müssen klar benannt, vermittelt und durchgesetzt werden.
Ein Wertebekenntnis existiert bereits und ist verbindlich im Aufenthaltsgesetz verankert. Regeln müssen klar benannt, vermittelt und durchgesetzt werden.
Ein „nicht assimilierter Mitbürger“ passt sich nicht an. Pauschale Gruppen lassen sich nicht benennen; stets ist der Einzelfall entscheidend.
Ich habe in der Vergangenheit zu dieser Frage bereits mehrfach und abschließend Stellung genommen.
Es ist geplant, dass das Programm Garantiefonds Hochschule auch 2026 fortgeführt wird, die Förderrichtlinien werden derzeit neu aufgesetzt.