Antwort 22.05.2024 von Gero Hocker FDP
Der Deutsche Bundestag hat keinerlei Möglichkeiten, im parlamentarischen Verfahren in die Ausgestaltung der Gebührenordnung für Tierärzte einzugreifen.
Der Deutsche Bundestag hat keinerlei Möglichkeiten, im parlamentarischen Verfahren in die Ausgestaltung der Gebührenordnung für Tierärzte einzugreifen.
Für Fleischprodukte sieht die LMIV keinen speziellen Hinweis vor, und ein solcher Hinweis wäre laut der aktuellen rechtlichen Lage auch nicht mit EU-Recht vereinbar. Das gleiche gilt für Warnungen vor möglichen ökologischen Risiken.
Das grundlos kastriert wird, kann ich aus Tierschutzgründen nicht mittragen.