Antwort 03.11.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Eine Frist für eine Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses gibt es nicht. Sind alle Vorrausetzungen erfüllt wird die Prüfung schnellst möglich abgeschlossen.
Eine Frist für eine Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses gibt es nicht. Sind alle Vorrausetzungen erfüllt wird die Prüfung schnellst möglich abgeschlossen.
Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen.
Im Wahlprüfungsausschuss wird weiter geprüft. Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir uns dazu äußern.
Engagiere mich seit Monaten für eine Neuauszählung der Bundestagswahl