das ist eine berechtigte Frage. Dies geht auf eine Vereinbarung aus schwarz-gelber Regierungszeit zurück und wurde seitdem nicht mehr "aufgerufen". Ich werde Ihre Anfrage einmal zum Anlass nehmen, hier nachzufragen. Danke Ihnen für den Hinweis.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 17.04.2023 von Stefan Fulst-Blei SPD
Antwort 17.04.2023 von Sandra Boser BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ganz zweifellos sind die Abituraufgaben vergangener Jahrgänge ein guter Baustein zur Prüfungsvorbereitung.
Allerdings kommen in Abituraufgaben regelmäßig Textelemente zum Einsatz, an denen das Land Baden-Württemberg nicht die Urheberrechte besitzt.
Antwort 02.05.2023 von Sabine Kurtz CDU
Maßgeblich für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Prüfungsaufgaben ist das Urheberrechtsgesetz. Eine Rechteübertragung, die durch das Land gewährt wird, kann sich aus urheberrechtlichen Gründen nur auf die Teile der Aufgaben beziehen, an denen dem Land das Nutzungsrecht zusteht.
Antwort ausstehend von Raimund Haser CDU
Antwort 17.04.2023 von Petra Häffner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dieser Sachverhalt entzieht sich meinem Kenntnisstand.
Antwort 18.04.2023 von Martin Grath BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich werde mich dafür einsetzen, dass die gängige Praxis geändert wird. Vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis.