
Antwort 18.02.2025 von Lenka Brodbeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die deutschen Regelungen zur Kinderwunschbehandlung und Reproduktionsmedizin sind sicher teilweise reformbedürftig.

Die deutschen Regelungen zur Kinderwunschbehandlung und Reproduktionsmedizin sind sicher teilweise reformbedürftig.
Das BAföG muss bedarfsdeckend und existenzsichernd sein. Es muss alle erreichen, die nicht von ihrer Familie unterstützt werden können.
Die Leihmutterschaft ist in Deutschland aktuell gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten.
Als Freie Demokraten ist uns die nichtkommerzielle Leihmutterschaft ein wichtiges Anliegen.
Für die Legalisierung von Leihmutterschaft sprechen wir uns nicht aus, da wir die Rechte von Frauen und auch Kindern an dieser Stelle prioritär sehen und die komplexen, auch ethischen Fragen, bisher nicht zufriedenstellend für alle Beteiligten gelöst werden können.