Fragen und Antworten
Antwort ausstehend von Katja Weitzel SPD
Antwort 29.09.2025 von Katja Weitzel SPD
Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.
Antwort ausstehend von Katja Weitzel SPD
Antwort ausstehend von Katja Weitzel SPD
Abstimmverhalten
Abstimmung im Landtag Bayern
Maßnahmen gegen Brandanschläge auf AfD- und CSU-Büros in München
Abstimmung im Landtag Bayern
Klares Bekenntnis zum Lebensschutz und zur Menschenwürde des ungeborenen Lebens
Abstimmung im Landtag Bayern
Keine weitere Liberalisierung des Abtreibungsrechts
Abstimmung im Landtag Bayern