Fragen und Antworten
Antwort 29.09.2025 von Katja Weitzel SPD
Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.
Antwort ausstehend von Katja Weitzel SPD
Antwort ausstehend von Katja Weitzel SPD
Antwort 18.09.2023 von Katja Weitzel SPD
Die Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland und Europa kann nur mit der zügigen Umsetzung der Energiewende sichergestellt werden.
Abstimmverhalten
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Maßnahmen gegen Brandanschläge auf AfD- und CSU-Büros in München
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Klares Bekenntnis zum Lebensschutz und zur Menschenwürde des ungeborenen Lebens
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Keine weitere Liberalisierung des Abtreibungsrechts
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