Antwort 22.11.2024 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Vorgaben des Grundgesetzes werden bei der Planung der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 berücksichtigt.
Die Vorgaben des Grundgesetzes werden bei der Planung der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 berücksichtigt.
Der empfohlene Wahltermin ist nach Aussagen des Bundespräsidenten und der Bundeswahlleiterin für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl realistisch.
Wir haben Kritik an der Amtsführung des Bundespräsidenten
Ich halte das für keine gute Idee. Der Bundespräsident hat eine repräsentative Rolle inne und sollte selbst kein eigener Machtfaktor sein.
Genauso wie für Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild.