Antwort 23.07.2026 von Katrin Staffler CSU
Der aktuelle Reformvorschlag sieht vor, die Altersgrenze von 18 auf den 16 abzusenken. Der Unterhaltsvorschuss darf keine Dauerleistung sein.
Der aktuelle Reformvorschlag sieht vor, die Altersgrenze von 18 auf den 16 abzusenken. Der Unterhaltsvorschuss darf keine Dauerleistung sein.
Die Umsetzung erfolgt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – das ist Ausdruck der Arbeitsteilung innerhalb der Bundesregierung. Mir liegen keine weiteren Informationen zum Verfahrensstand vor, daher kann ich Ihnen keine verbindliche Auskunft geben.
Eine Abschaffung des Unterhaltsvorschusses ist nicht geplant
Dieses Vorhaben ist sehr komplex und rechtlich anspruchsvoll, da es zahlreiche unterschiedliche Konstellationen im Alltag getrennt erziehender Familien betrifft. Deshalb wird die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.