Antwort 09.10.2025 von Peter Aumer CSU
Ich bin bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter meinem Gewissen verpflichtet.
Ich bin bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter meinem Gewissen verpflichtet.
Nur weil ein Antrag der AfD oberflächlich gut klingt, heißt das noch lange nicht, dass er es wirklich ist. Oft steckt dahinter ein Weltbild, das ausgrenzt und spaltet – auch wenn’s nett verpackt ist.

Daher habe ich gegen den Bericht gestimmt.
Der alternative Text in Form eines Änderungsantrags, der von einer Fraktion eingereicht wurde, spiegelte meine politischen Überzeugungen besser wider als der vorgelegte Initiativbericht. Folglich habe ich dem alternativen Änderungsantrag zu gestimmt und den Originaltext abgelehnt.