Antwort 22.09.2022 von Gabriele Katzmarek SPD
wählbar (passiv wahlberechtigt) sind nach Art. 38 des Grundgesetzes alle volljährigen Deutschen, unabhängig von Wohnort, Geschlecht oder (Aus-)Bildung.
wählbar (passiv wahlberechtigt) sind nach Art. 38 des Grundgesetzes alle volljährigen Deutschen, unabhängig von Wohnort, Geschlecht oder (Aus-)Bildung.
Hierzu gehört beispielsweise eine gute Entlohnung für Auszubildende und eine bessere Unterstützungsinfrastruktur.

Da durch ihre Ausbildung ein aktives Arbeitsverhältnis besteht ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die Energiepreispauschale auszuzahlen. Sie sind also sehr wohl berechtigt die EPP zu erhalten.