Antwort 27.09.2022 von Thorsten Dinkela BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wir unterstützen alle Massnahmen, die den Zugang zu solchen Informationen erleichtern und die die Bereitstellung der Informationen sicherstellen.
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Die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) richtete sich im ersten Entlastungspaket nach der Einkommenssteuer.
Eine erfolgreiche Karriere und positiver beruflicher Werdegang zeichnet sich jedoch nicht notwendigerweise über ein abgeschlossenes Studium oder eine berufliche, fachspezifische Ausbildung aus.
wählbar (passiv wahlberechtigt) sind nach Art. 38 des Grundgesetzes alle volljährigen Deutschen, unabhängig von Wohnort, Geschlecht oder (Aus-)Bildung.