Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 06.09.2022 von Thorsten Frei CDU
Da Vorruhestandsbezüge nicht als aktives Einkommen gelten, ist zu erwarten, dass Sie nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen.
Antwort 07.09.2022 von Klaus Wiener CDU
In dem von der Ampelkoalition am Sonntag beschlossenen dritten Entlastungspaket ist nun auch die Zahlung in Höhe von 300 Euro als Energiepreispauschale (EPP) für Rentner verankert.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 18.09.2022 von Michael Czygan dieBasis
Politik muss die Teilhabe der Menschen an den Entscheidungen, die über ihr Leben bestimmen, ermöglichen.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP