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Meine Fraktion und auch ich werden jede weitere Verteuerung von Energieträgern ablehnen und die Bundesregierung auffordern, neben einer Strompreisdeckelung auch eine Gaspreisdeckelung zu veranlassen, die die Bevölkerung und Unternehmen spürbar entlastet
Da Vorruhestandsbezüge nicht als aktives Einkommen gelten, ist zu erwarten, dass Sie nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen.
In dem von der Ampelkoalition am Sonntag beschlossenen dritten Entlastungspaket ist nun auch die Zahlung in Höhe von 300 Euro als Energiepreispauschale (EPP) für Rentner verankert.
Politik muss die Teilhabe der Menschen an den Entscheidungen, die über ihr Leben bestimmen, ermöglichen.