über den Straßenausbau und eventuelle Straßenausbaubeiträge entscheidet die jeweilige Kommune je nach politischer Mehrheit und Notwendigkeit durch die gewählten Gremien in eigener Zuständigkeit.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 02.03.2022 von Christian Meyer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Imke Byl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Antwort 29.09.2022 von Frank Bsirske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verfassungsrechtlich dürfen nach dem objektiven Nettoprinzip in Deutschland grundsätzlich nur Nettoeinnahmen, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden. Und hier gehören die Straßenausbaubeiträge dazu.
Antwort 21.09.2021 von Sahra Wagenknecht BSW
Statt der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, die selbst nutzende Eigentümer und Mieter belasten und gleichzeitig steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Konzerne und Gewerbetreibende etc. bieten, wäre es sinnvoll, dass die Infrastrukturkosten durch höhere Konzernsteuern für Amazon & Co. sowie Reichensteuern für Multimillionäre finanziert werden