Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
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Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Antwort 29.09.2022 von Frank Bsirske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verfassungsrechtlich dürfen nach dem objektiven Nettoprinzip in Deutschland grundsätzlich nur Nettoeinnahmen, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden. Und hier gehören die Straßenausbaubeiträge dazu.
Antwort 21.09.2021 von Sahra Wagenknecht BSW
Statt der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, die selbst nutzende Eigentümer und Mieter belasten und gleichzeitig steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Konzerne und Gewerbetreibende etc. bieten, wäre es sinnvoll, dass die Infrastrukturkosten durch höhere Konzernsteuern für Amazon & Co. sowie Reichensteuern für Multimillionäre finanziert werden
Antwort 12.09.2021 von Lars Hartfelder FDP
Die Straßenerschließung ist für mich Aufgabe des Staates bzw. der Kommunen
Antwort 19.08.2021 von Dirk-Ulrich Mende SPD
Der Bundestag ist für die Fragestellung nicht zuständig.