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Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte in einer Kommune werden in der Regel durch den Amtsantritt Beamte auf Zeit. Damit müssen sie sich – wie alle anderen Beamtinnen und Beamte auch – durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und in Niedersachsen zur Niedersächsischen Verfassung bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Durch die Novelle des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes vom 06. Mai 2026 wurde eine neue Verfahrensregelung eingeführt, die den Wahlleitungen und Wahlausschüssen ermöglicht, bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine fehlende Verfassungstreue des Kandidaten oder der Kandidatin die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde in die Prüfung ebendieser Verfassungstreue einzubeziehen.
Sehr geehrte Frau S.,
Nein, Deutschland steht nicht vor einem unmittelbaren finanziellen Kollaps. Die Warnungen der kommunalen Spitzenverbände nehmen wir als SPD-Bundestagsfraktion dennoch sehr ernst.