Wie stehen Sie zur Zensur von Einwohnerfragen im Stadtrat Wildeshausen im Kommunalwahlkampf?
Seit über vier Wochen liegt der Kommunalaufsicht des Landkreises Oldenburg eine Aufsichtsbeschwerde zu mutmaßlichen Verfahrensfehlern in der Stadt Wildeshausen vor. Es geht um das Abblocken sachlicher Einwohnerfragen vom 06.08.2026 zu Haushaltsgeldern. Da dieser Vorgang inzwischen der Staatsaufsicht im niedersächsischen Innenministerium (Referat 31/32) zur Eilprüfung vorliegt, frage ich Sie öffentlich im Hinblick auf die einzuhaltende amtliche Neutralitätspflicht (gemäß OVG Lüneburg, Az. 10 LA 84/24) vor der Kommunalwahl am Sonntag:Welche konkreten Strategien zur Wiederherstellung des Bürgervertrauens und für absolute Transparenz in Ihrem Wahlkreis befürworten Sie, wenn Bürgerrechte in Ratssitzungen eingeschränkt und Vorfälle im Ratsinformationssystem (RIS) verschwiegen werden? Werden Sie sich beim Innenministerium dafür einsetzen, dass dieser dringliche Vorgang vor dem Wahlsonntag lückenlos geprüft wird?
Hallo Herr L.,
die Einwohnerfragestunde ist ein wichtiges Instrument zur Transparenz und zur Teilhabe der Bürger:innen.
Der mögliche Vorfall aus dem Wildeshauser Stadtrat ist mir nicht bekannt. Ich bin kein Mitglied dieses Gremiums. Entsprechende Beschwerden sind daher an den Ratsvorsitzenden oder den Bürgermeister zu richten.
Einen Einfluss auf kommunalrechtliche Prüfungen nehme ich grundsätzlich nicht. Dies ist nicht in der Zuständigkeit eines Abgeordneten und eine Einflussnahme auf diese Prüfung verbietet sich.
Dies habe ich bereits in meiner Antwort per E-Mail klar gemacht. Ansonsten stehen Ihnen alle rechtlichen Mittel und Wege offen.
Viele Grüße
Thore Güldner
