
Antwort ausstehend von Stephan Weinrich CDU

Eine anlasslose Chatkontrolle lehne ich ab. Wir müssen Prävention und Strafverfolgung ermöglichen, ohne grundlegende Freiheitsrechte einzuschränken.
Ich halte ein Verbotsverfahren gegen die AfD für grundsätzlich gerechtfertigt, da nach meiner Einschätzung genügend Anhaltspunkte vorliegen, dass die Partei mit ihren Zielen und ihrem Verhalten die freiheitlich-demokratische Grundordnung erheblich beeinträchtigt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich klar gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen.