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(...) Noch offen ist der vierte Punkt der Erklärung, der ausländerrechtliche Teil. Auch wenn die Erklärung hier als Interpretationserklärung ohne Rechtsfolgen gilt, leidet die kinderpolitische Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik. Dass die Vorbehaltserklärung nicht zurückgenommen wird, ist auf die ablehnende Haltung der Mehrheit der Bundesländer zurückzuführen. (...)
(...) Was die Verwendung des Geldes angeht: Ich finde die Diskussion, die auch im Zusammenhang mit der Kindergelderhöhung geführt wird, nicht förderlich. Wir müssen aufhören, Eltern unter einen generellen Tatverdacht zu stellen und ihnen die Fähigkeit abzusprechen, mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld eigenverantwortlich zu haushalten. Ich bin sicher, dass der ganz große Teil der Eltern verantwortungs- und liebevoll für Ihre Kinder sorgt. (...)
(...) Für manchen Haushalt sind 20 Euro eine Menge Geld, mit dem man z.B. das Schulmittagessen durchaus schon bezahlen kann. (...) Wir wollen Eltern nicht bevormunden, wie sie das Geld für Ihre Kinder auszugeben haben. (...)
(...) die Zuständigkeit für das Unterhaltsvorschussgesetz liegt beim Bundesfamilienministerium. Ich möchte Sie daher bitten, sich diesbezüglich dorthin zu wenden. (...)