Antwort 29.08.2024 von Johann Saathoff SPD
Wie auf Seite 62 unten erläutert wird, sind Leistungsberechtigte nach SGB II vom Rundfunkbeitrag befreit. Deshalb wird dieser bei der Berechnung des Regelbedarfes nicht berücksichtigt.
Wie auf Seite 62 unten erläutert wird, sind Leistungsberechtigte nach SGB II vom Rundfunkbeitrag befreit. Deshalb wird dieser bei der Berechnung des Regelbedarfes nicht berücksichtigt.
Diese gilt nach einer Abstimmung innerhalb der Bundesregierung nicht für Soldaten.
Unser Anliegen ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Menschen ermöglichen, ihre Arbeitszeit flexibel und nach ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten.
Die Fragen der Verdi-Kampagne habe ich bereits beantwortet.