Antwort ausstehend von Heiko Maas SPD
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Antwort 04.01.2018 von Heiko Maas SPD
Zitate Dritter stehen für sich und werden nicht durch mich kommentiert oder interpretiert. Jeder muss sich selbst ein Bild vom Gesagten machen.
Antwort ausstehend von Elmar Brok CDU
Antwort ausstehend von Armin Laschet CDU
Antwort 23.09.2017 von Timon Gremmels SPD
(...) die rechtliche Grundlage der Kirchensteuer ist Artikel 140 GG. Demnach sind Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, berechtigt, auf Grund Steuern zu erheben. (...)
Antwort ausstehend von Georg Kippels CDU