Antwort 19.01.2024 von Bernd Rützel SPD
Außerdem wird es eine Härtefallregelung geben sowie ein Anhörungsrecht. Die Sanktion ist von Arbeitssuchenden jederzeit abwendbar durch Annahme der Arbeitsmöglichkeit.
Außerdem wird es eine Härtefallregelung geben sowie ein Anhörungsrecht. Die Sanktion ist von Arbeitssuchenden jederzeit abwendbar durch Annahme der Arbeitsmöglichkeit.
Die Regelung ist verfassungskonform ausgestaltet und trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung
Die Regelung ist verfassungskonform ausgestaltet und trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung
Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer Sozialleistungen bekommt, hat Mitwirkungspflichten. Wer diese nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen rechnen.