Wir stehen hinter unserem Vorhaben und sind derzeit mitten in den Beratungen. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.
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Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Die Staatsangehörigkeit der Eltern kann dabei beibehalten werden, da wir ja gleichzeitig die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.
Wir werden mit der Staatsangehörigkeitsreform nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken
Geplante Härtefallregelungen sollen gelten für Menschen ab 67, wenn sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltag auf Deutsch mündlich verständigen können. Diese Regelung soll auch gelten für Menschen, die sich zwar auf Deutsch verständigen können, den Sprachnachweis aber nicht erlangen konnten und nicht erlangen werden.