Antwort 08.10.2025 von Martin Kröber SPD
Für mich überwiegt an dieser Stelle ein Argument aber besonders: die Rechte von Kindern und ihre körperliche Unversehrtheit.
Für mich überwiegt an dieser Stelle ein Argument aber besonders: die Rechte von Kindern und ihre körperliche Unversehrtheit.

Wir wollen Kinder und Jugendliche wirksam schützen und zugleich die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger wahren. Beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.