Antwort 01.12.2023 von Jan Metzler CDU
Sehr geehrte Frau W.,
Sehr geehrte Frau W.,
Ein Verbot der AfD wird es nicht geben!
Daher kann ein solches Verfahren nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich erfüllt werden und damit alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren vorliegen. Hier bedarf es einer umfassenden und mit größter Sorgfalt betriebenen Prüfung.