Sowohl die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Change.org als auch für die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) durch das Berliner Finanzamt Ende vergangenen Jahres werden als Reaktion auf dieses Urteil gewertet.
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(...) Wenn eine Organisation allgemeinpolitisch tätig oder sich für Themen engagiert, die keinem gemeinnützigen Zweck entsprechen, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennen. Für die Entscheidung des Berliner Finanzamts und die genauen Begründungen müssten Sie sich bitte dorthin wenden. (...)
(...) die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Organisationen wie chance.org halte ich für richtig (...)
(...) Im Falle von change.org finde ich die Argumente für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht durchgängig überzeugend. (...)
(...) Mir als Bundespolitiker und Haushälter fällt hier leider keine Entscheidungskompetenz zu. (...)
(...) Allerdings müssen die Rahmenbedingungen dahingehend weiterentwickelt werden, dass Körperschaften, deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen die geltenden Strafgesetze verstoßen oder zu einem solchen Rechtsbruch aufrufen, grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass unterschiedliche Finanzämter das bestehende Recht gleichermaßen auslegen, um Ausweichbewegungen zu vermeiden. (...)