(...) Nach § 5 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz sollen die Anordnungsbefugnisse der Bundesregierung "unbeschadet der Befugnisse der Länder" gelten, sodass nach dem Wortlaut der Vorschrift eine Beschränkung der Verwaltungskompetenz und damit die Anordnungsbefugnis der Länder nicht vorgesehen ist. Dieser Zusatz wird in dem Antrag scheinbar bewusst weggelassen (...)
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Antwort 01.12.2020 von Christian Lindner FDP
Antwort 19.11.2020 von Brigitte Lösch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Wir stehen als Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ganz klar auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und stimmen keinem verfassungswidrigen Gesetz zu. (...)
Antwort 02.12.2020 von Matthias Bartke SPD
(...) Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beschränkt den Handlungsspielraum der Exekutive, es erweitert ihn nicht. (...)
Antwort 19.11.2020 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Wir Grüne haben dem Gesetz mit diesen Änderungen nach intensiven Beratungen zugestimmt, um den Infektionsschutz auf rechtssichere Beine zu stellen. (...)
Antwort ausstehend von Jörg Kiesewetter CDU
Antwort 19.11.2020 von Roderich Kiesewetter CDU
(...) Zunächst zur Einordung, es gibt keine Grundgesetze (...)