(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung des Bestandsdatenauskunft ist dem Bundestag zugeleitet, aber noch nicht beraten worden. So viel kann aber heute schon gesagt werden: Die Bestandsdatenauskunft – letztlich die Auskunft der Telekommunikationsunternehmen über Vertragsdaten (wer hat seit wann welchen Telefon- und Internetanschluss?) muss neu geregelt werden. (...)
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(...) Ziel des Gesetzes ist es, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 24. Januar 2012 (1 BvR 1299/05) umzusetzen und eine neue gesetzliche Grundlage für die Bestandsdatenauskunft nach § 113 TKG zu schaffen. (...)
(...) Ich bin überzeugt, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger sich auch in Zukunft im Kabinett sowie im Verlauf des Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen wird, dass sowohl den Belangen des Datenschutzes, als auch denen der Sicherheitsbehörden entsprochen wird. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist die Vorratsdatenspeicherung kein besonders geeignetes Instrument der Kriminalitätsbekämpfung, und wir würden es sehr begrüßen, wenn sich auch die CSU-Fraktion dieser Auffassung anschließen würde. (...)
(...) inzwischen hat das Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft den Deutschen Bundestag passiert -- gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen. Wir sind der Meinung, dass durch das Gesetz der Grundrechtsschutz nicht erhöht, sondern weiter abgesenkt wird. (...)
(...) wir haben in der Fraktion eine thematische Arbeitsteilung. Aus diesem Grund bitte ich Sie, Ihre Frage meinem Kollegen Burkhard Lischka (Vorsitzender der AG "Rechtspolitik") oder meinem Kollegen Michael Hartmann (Vorsitzender der AG "Innenpolitik") zu stellen. (...)
(...) Die Änderung in den Polizeigesetzen bzw. in den Gesetzen der Nachrichtendienste verweisen auf die in diesen jeweiligen Gesetzen bestehenden Befugnisnormen, also z.B. auf die Befugnis der Telekommunikationsüberwachung. Diese dürfen selbstverständlich nur unter strengen Voraussetzungen angewandt werden. (...)