(...) 2 verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit zur statistischen Erhebung des Migrationshintergrundes. Die gewonnenen Daten dienen allein statistischen Zwecken und sind nicht Bestandteil des Personalbogens zur Arbeitsvermittlung. Die Angabe entsprechender Daten durch die arbeitssuchende Person ist freiwillig. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Betroffene sollten sich daher in jedem Fall an eine Beratungsstelle wenden und den zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten. Es gibt außerdem die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, an die man sich wenden kann. Bei uns ist das Frau Sylvia Ott vom Jobcenter Dahme-Spreewald. (...)
Sehr geehrte Frau B., zu Ihrer Anfrage möchte ich wie folgt antworten:
(...) Hier unser Rechercheergebnis: Die Beantwortung der Frage zur Migrationsgeschichte ist absolut freiwillig, wird nicht mit dem Datensatz verknüpft und ist auf Initiative eines Bundesministeriums entstanden. Damit soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit am Arbeitsmarkt strukturelle Diskriminierung besteht. (...)
(...) die von Ihnen angesprochene Erfassung der Daten zum Migrationshintergrund hat nur statistischen Wert. Die Politik will mit dieser Erhebung einer möglichen ungleichen Chancenverteilung auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken. (...)