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Nur wenn der Ehepartner über ein sehr hohes Einkommen verfügt, muss man sich freiwillig in der GKV oder privat versichern und die Beiträge tragen. Das erachte ich als richtig und angemessen.
Zunächst ist eine wichtige Klarstellung notwendig: Wer Arbeitslosengeld bezieht, bleibt grundsätzlich eigenständig krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt in dieser Zeit die Bundesagentur für Arbeit. Die neue Regelung führt daher nicht dazu, dass Menschen unmittelbar nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.
Es tut mir leid zu lesen, dass Sie Probleme bei der Kontaktaufnahme mit Ihrem Jobcenter in Bremen hatten. In der Regel gilt: Alle Jobcenter, die - wie das Jobcenter Bremen - als gemeinsame Einrichtung aus Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalem Träger organisiert sind, sind auf digitalem Wege über die Jobcenter-App oder Jobcenter.digital zu erreichen.