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Ist es wirklich sozial gerecht, wenn ein/e Ü50 Person bei Arbeitslosigkeit trotz jahrzehntelanger Einzahlung keine beitragsfreie Mitversicherung mehr erhält ?

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Frage von Kevin F. •

Ist es wirklich sozial gerecht, wenn ein/e Ü50 Person bei Arbeitslosigkeit trotz jahrzehntelanger Einzahlung keine beitragsfreie Mitversicherung mehr erhält ?

Sehr geehrter Herr Frei,

der Hintergrund ist folgender :

Bei einer Person mit über 50 Jahre ist die Chance auf dem Arbeitsmarkt wieder schnell Tritt zu fassen, sehr eingeschränkt.

Wenn diese Person dann jedoch schon Kinder erzogen hat, und und ca. 40 Jahre in das System eingezahlt hat, ist es doch wirklich nicht sozial ausgewogen, bei unverschuldetem Schicksal die beitragsfreie Mitversicherung bei der GKV zu kippen.

Ich kann die Sparzwänge verstehen - wirklich.

Aber, die Reformen dieser Bundesregierung werden nur dann von der Mehrheit angenommen werden, wenn sie die Lebensleistung auch realistisch und bürgernah berücksichtigen.

Mehr Akzeptanz für alle weiteren Reformen gibt es nur wenn man sich stärker an die geleistete Einzahldauer bzw. die Lebensleistung orientiert.

Einsparungen sind möglich.

Sie sollten aber auch wirklich richtig ausgestaltet sein.

Und seien Sie ehrlich : Die meisten Menschen scheinen das so zu sehen, wenn man sich die Umfrageergebnisse anschaut.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr F,

wenn jemand nach jahrelanger Erwerbstätigkeit arbeitslos wird, übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Krankenkasse. In der Grundsicherung übernimmt das Jobcenter die Beiträge. Nur wenn der Ehepartner über ein sehr hohes Einkommen verfügt, muss man sich freiwillig in der GKV oder privat versichern und die Beiträge tragen. Das erachte ich als richtig und angemessen. Zunächst ist jeder individuell für sich verantwortlich. Danach kommt die Familie und am Ende steht der Staat als Auffangnetz. Alles andere ist nicht leist- und finanzierbar.

Mit freundliche Grüßen
Thorsten Frei

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